Psychologinnen-/ Psychologengesetz

Online-Abend am 30. März 2021
Ref.: Michael Ziegelmayer Datum: 30.03.2021
Zeit: 19:00 bis 21:30

Liebe Kolleg*innen,

 

zu einem Online-Abend mit der Sektion WP am 30. März 2021 um 19.00 Uhr laden wir Sie herzlich ein.

Das Treffen widmen wir der Zukunft unseres Berufsstandes, und zwar unter der Überschrift
 

Quo vadis Berufsstand oder: Brauchen Wirtschaftspsycholog*innen ein Psychologen-/Psychologinnengesetz?


Die Rechtsprechung zum Wettbewerbsrecht in den letzten Jahren hat dazu geführt, dass es derzeit keine klare Regelung gibt, wer die Berufsbezeichnung "Psychologe/Psychologin" führen darf und wer nicht. Insbesondere im Kontext des Titels Wirtschaftspsychologe*in gibt es hier erhebliche Unklarheiten. Damit stehen der Irreführung der Verbraucher durch nicht oder nicht hinreichend qualifizierte Personen, die sich den Titel zuschreiben, Tür und Tor offen.

Die Delegiertenkonferenz des Berufsverbandes hat sich im Frühjahr 2019 mit großer Mehrheit für politische Schritte und Maßnahmen zur Einführung eines Psychologen-/Psychologinnengesetzes ausgesprochen.
 

Ein Psychologinnen-/Psychologengesetz als wesentlicher Beitrag zur Qualitätssicherung in der angewandten Psychologie


Die bevorstehende Bundestagswahl bietet eine gute Gelegenheit, dieses Thema den Abgeordneten des Bundestages und den übrigen Kandidat*innen nahe zu bringen. Mit dem Titel „Qualität psychologischer Dienstleistungen“ gibt es bereits eine Vorlage der Landesgruppe Baden-Württemberg mit der das Anliegen in den Zusammenhang des allgemein politisch wichtigen Verbraucherschutzesgestellt wird.

Am 30.3. möchten wir Sie über Ziel und Konsequenzen dieses Projektes unterrichten, mit Ihnen diskutieren und Ihre Meinung einholen.

Michael Ziegelmayer, berufspolitisch aktiver Kollege aus der Sektion und seit Jahrzehnten mit diesem Thema befasst, wird uns die Rechtslage darstellen, die Auswirkungen auf unseren Berufsstand skizzieren und die Möglichkeiten einer gesetzlichen Regelung aufzeigen.

Im Einzelnen soll es u. a. um folgende Fragen gehen:

  • Warum erscheint dieses Gesetz dringend notwendig?
  • Was sollte ein Psychologen-/Psychologinnengesetz auf jeden Fall regeln?
  • Was ist zu tun, um dieses Vorhaben erfolgreich in der Bundespolitik zu verankern?

Wir freuen uns über Ihre Unterstützung zu diesem für unseren Berufsstand existenziellen Thema.

Um sich für den Online-Abend anzumelden, schreiben Sie bitte eine E-Mail an info@wirtschaftspsychologie-bdp.de und geben als Betreff "PsyGesetz" an.

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