Tätigkeit als Wirtschaftspsychologe

Freiberufliche Wirtschaftspsychologen

Sind Wirtschaftspsychologen freiberuflich tätig?

 

Ja selbstverständlich! Der Berufsstand hat daran keine Zweifel. Aber rechtlich und steuerlich gibt es kein Gesetz, dass das umfassend festlegt. Immerhin sind die Psychologinnen und Psychologen eindeutig vom Begriff der freien Berufe im Partnerschaftsgesellschaftsgesetz (PartGG) erfasst. Aber zum Beispiel in § 18 Einkommenssteuergesetz sind die Psychologinnen und Psychologen nicht explizit als sogenannte Katalogberuf benannt. Deshalb gab es bei Wirtschaftspsychologinnen und Wirtschaftspsychologen auch gelegentlich Probleme. So entschied zum Beispiel der Bundesfinanzhof 2006, dass eine aus Psychologen bestehende GbR keinen freien Beruf im Sinne des § 18 EstG ausübt, da sie mit ihrer Unternehmensberatung weder dem beratenden Betriebswirt ähnlich sei, noch eine wissenschaftliche Tätigkeit ausüben würde (BFH  v. 20.06.2006 - XI B 2/06 ).

Inzwischen stellt aber erfreulicherweise auch das Bundesministerium für Wirtschaft in seiner Broschüre „GründerZeiten 17  Existenzgründungen durch freie Berufe“ (Stand April 2018) – so selbstverständlich wie es auch der BDP sieht – fest: Zu den Katalogberufen gehören auch die im PartGG genannten Berufe, also die Psychologinnen und Psychologen. Jetzt müssen „nur“ noch die Finanzämter folgen. 

Die Broschüre des Bundesministeriums für Wirtschaft können Sie hier herunterladen.

Jan Frederichs
Rechtsanwalt (Syndikusrechtsanwalt)

Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen e.V.   Bundesgeschäftsstelle
Am Köllnischen Park 2, 10179 Berlin

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